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AGB

Geltung der AGB

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte der RAKETENSTARK UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend RAKETENSTARK genannt. Abweichende Bestimmungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Diese Bedingungen beziehen sich auf sämtliche von RAKETENSTARK an den Kunden gelieferte Ware. Die verbindlichen Vertragsbestandteile ergeben sich aus dem Bestellschein und der Auftragsbestätigung.

Kaufgegenstand

Der Kaufgegenstand ist eine Software und wird auf einem Datenträger geliefert. Der Kunde erwirbt an diesen Kaufgegenständen Eigentum. Das Urheberrecht verbleibt wenn nicht anders vereinbart bei RAKETENSTARK. Für eingesetzte Software von Drittanbietern gelten die Lizenzen und Rechte des Herstellers.

Angebote

Angebote von RAKETENSTARK sind bis 14 Tage nach Angebotsdatum gültig. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von RAKETENSTARK und dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

Vertrag

Ein Vertrag wird begründet mit der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung. RAKETENSTARK ist berechtigt, den Inhalt des Vertrages durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zu präzisieren. Diese legt ergänzende Vertragseinzelheiten verbindlich fest, soweit ihrem Inhalt nicht unverzüglich widersprochen wird.

Lieferfristen und Verzug

Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von RAKETENSTARK schriftlich bestätigt worden sind. Die Einhaltungen der Fristen durch RAKETENSTARK setzt voraus, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere zur rechtzeitigen und vollständigen Zahlung nachkommt. Ansonsten verlängern sich vereinbarte Fristen zumindest um den der Verzögerung entsprechenden Zeitraum. Überschreitet RAKETENSTARK unverbindliche Liefertermine bzw. Fristen um mehr als 6 Wochen, so kann der Kunde schriftlich auffordern binnen angemessener Nachfrist zu liefern. Bei verbindlichen Lieferterminen oder Fristen steht dieses Recht dem Kunden unmittelbar nach Fristablauf zu. Mit dieser Mahnung kommt RAKETENSTARK in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Jede weitere Haftung von RAKETENSTARK für Folgen des Verzuges oder der Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.

Abnahmeverweigerung

Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware, so kann RAKETENSTARK eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Kunde die Ware innerhalb der gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist RAKETENSTARK berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und offene Zahlungen einzufordern.

Gewährleistung

RAKETENSTARK übernimmt für den Zeitraum von 1 Monat die Gewährleistung auf die ausgelieferte Ware. Für den Fall, dass von RAKETENSTARK gelieferte Ware mit solcher Software verbunden wird, die nicht von RAKETENSTARK stammt, wird keinerlei Gewähr für die Lauffähigkeit einer solchen bzw. Kompatibilität mit der von RAKETENSTARK gelieferten Software übernommen.

Haftungsbeschränkung

Für alle bei der Auftragsabwicklung durch Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen von RAKETENSTARK verursachten Sach- oder Personenschäden wird die Schadenersatzpflicht beschränkt auf den direkten Schaden, der durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist. RAKETENSTARK haftet nicht für mittelbare Vermögensschäden als adäquate Folge von Direktschäden. Weitere Ersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Rechtswirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Gerichtsstand ist Köln.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RAKETENSTARK UG (haftungsbeschränkt) Geschäftsführer: Lukas Jan Gorski | Stand: 01.02.2016